Walt Gallus
2004-08-23 11:44:17 UTC
Am 26.03.2003 ist in dieser Gruppe von HP Meier folgender Beitrag
erschienen:
Hallo,
beim Versuch, ein gefälschtes Arztrezept für eine kleine Menge
Benzodiazepine (für mich) eizulösen, bin ich ertappt worden. Das war in
Kanton Bern.
Weiss jemand, was für eine Strafe man zu erwarten hat (wobei die
nachgeahmte
Unterschrift eines Arztes wohl der schwerwiegendste Tatbestand war, da
ich
lediglich eine Kleinpackung für mich zu kaufen versuchte), und ob es
sich um
eine Übertretung oder um ein Vergehen handelt (ein Verbrechen dürfte es
kaum
sein, da ich nichts davon verkaufen wollte)?
Ausserdem war es das erste (und auch letzte) Mal, dass ich versuchte,
ein
Rezept zu fälschen, also selber zu drucken und auszufüllen.
Normalerweise bestelle ich mir derartige Medikamente über das Internet,
nur
dauert das jeweils recht lange. Deshalb kam ich auf diese
verhängnisvolle
Idee, von der ich mir erhoffte, die rezeptpflichtigen Medikamente
schneller
zu erhalten.
Ich war mir sicher gewesen, dass meine Fälschung gut ist, allerdings
bekam
ich vom Apotheker nach kurzer Zeit nur zu hören, dass er nichts dagegen
habe,
wenn er beschissen werde, solange das Rezept gut gefälscht sei. Meines
aber
würde er zurückbehalten und ich könne gehen (war er doch tatsächlich
beleidigt, und fasste es als Beschiss an seiner Person auf. Dabei
bescheisse
ich höchstens mich selbst und den Arzt, und er als Apotheker kann
entweder
etwas verkaufen oder zugunsten ausländischer Pharmafirmen darauf
verzichten). Ich war wie vor den Kopf gestossen, zumal ich alles
korrekt
ausgefüllt hatte.
Wieso hat der das so schnell durchschaut, sind seit Jahreswechsel etwa
nur
noch Rezepte mit einem Wasserzeichen oder solche auf amtlichem Papier
im
Umlauf?
Ich habe lediglich, im Nachhinein, festgestellt, dass Novartis
Formulare mit
Wasserzeichen verkauft, aber Rezepte, die auf solchen Formularen
geduckt
waren, erhielt ich von meinem Arzt schon im Jahre 2002. Kurz vor
Jahreswechsel, als ich samstags wegen einer Muskelzerrung einen andern
Arzt
aufsuchen musste, erhielt ich jedoch ein Rezept, das auf
hundsgewöhnlichem
Kopierpapier gedruckt war.
Abschliessend möchte ich bemerken, dass ich lediglich das Nachahmen der
Unterschrift einer anderen Person
bereue, nicht jedoch das Fälschen des Rezeptes als solches, da ich der
Auffassung bin, durch die Rezeptpflicht für Benzodiazepine das Recht
auf
freie wirtschaftliche Betätigung eingeschränkt zu bekommen, da man sich
dieselben Medikamente ohne Probleme aus dem Ausland kaufen kann, und
das zu
identischen oder leicht niedrigeren Preisen. Natürlich muss ich
eingestehen,
dass die Gewöhnung an Medikamente nicht wünschenswert ist.
Grüsse
hpIch hoffe natürlich für hp, dass der Strafrichter, sollte er
überhaupt aktiv geworden sein, angesichts des insgesamt nicht sehr
gravierenden Vergehens mit dem Poster nachsichtig umgegangen ist.Ich
suche selber auch ein rezeptpflichtiges Medikament, harmloserallerdings
als Benzo: Sormodren. Das ist ein Parkinson-Mittel,das aber auch gegen
Hyperhidrosis = extremes Schwitzen verwendetwird. Die Ärzte
verschreiben aber zuerst monatelang Salbeitee,homöopathische Mittel,
Psychotherapie und ähnliche unwirksameMittel.Ich habe leider keine
Ahnung, wie man ein Rezept für Tablettenformuliert. Ich habe versucht,
Sormodren bei einer gewöhnlichenVersandapotheke in Deutschland zu
bestellen; die verlangen aber auchein Rezept.Aus hp's Beitrag ist zu
schliessen, dass es offenbar nicht sehr schwierig ist, rezeptpflichtige
Medikamente übers Internet zu beziehen. Leider habe ich auch davon
keine Ahnung. Weiss jemand Rat?Walt Gallus
erschienen:
Hallo,
beim Versuch, ein gefälschtes Arztrezept für eine kleine Menge
Benzodiazepine (für mich) eizulösen, bin ich ertappt worden. Das war in
Kanton Bern.
Weiss jemand, was für eine Strafe man zu erwarten hat (wobei die
nachgeahmte
Unterschrift eines Arztes wohl der schwerwiegendste Tatbestand war, da
ich
lediglich eine Kleinpackung für mich zu kaufen versuchte), und ob es
sich um
eine Übertretung oder um ein Vergehen handelt (ein Verbrechen dürfte es
kaum
sein, da ich nichts davon verkaufen wollte)?
Ausserdem war es das erste (und auch letzte) Mal, dass ich versuchte,
ein
Rezept zu fälschen, also selber zu drucken und auszufüllen.
Normalerweise bestelle ich mir derartige Medikamente über das Internet,
nur
dauert das jeweils recht lange. Deshalb kam ich auf diese
verhängnisvolle
Idee, von der ich mir erhoffte, die rezeptpflichtigen Medikamente
schneller
zu erhalten.
Ich war mir sicher gewesen, dass meine Fälschung gut ist, allerdings
bekam
ich vom Apotheker nach kurzer Zeit nur zu hören, dass er nichts dagegen
habe,
wenn er beschissen werde, solange das Rezept gut gefälscht sei. Meines
aber
würde er zurückbehalten und ich könne gehen (war er doch tatsächlich
beleidigt, und fasste es als Beschiss an seiner Person auf. Dabei
bescheisse
ich höchstens mich selbst und den Arzt, und er als Apotheker kann
entweder
etwas verkaufen oder zugunsten ausländischer Pharmafirmen darauf
verzichten). Ich war wie vor den Kopf gestossen, zumal ich alles
korrekt
ausgefüllt hatte.
Wieso hat der das so schnell durchschaut, sind seit Jahreswechsel etwa
nur
noch Rezepte mit einem Wasserzeichen oder solche auf amtlichem Papier
im
Umlauf?
Ich habe lediglich, im Nachhinein, festgestellt, dass Novartis
Formulare mit
Wasserzeichen verkauft, aber Rezepte, die auf solchen Formularen
geduckt
waren, erhielt ich von meinem Arzt schon im Jahre 2002. Kurz vor
Jahreswechsel, als ich samstags wegen einer Muskelzerrung einen andern
Arzt
aufsuchen musste, erhielt ich jedoch ein Rezept, das auf
hundsgewöhnlichem
Kopierpapier gedruckt war.
Abschliessend möchte ich bemerken, dass ich lediglich das Nachahmen der
Unterschrift einer anderen Person
bereue, nicht jedoch das Fälschen des Rezeptes als solches, da ich der
Auffassung bin, durch die Rezeptpflicht für Benzodiazepine das Recht
auf
freie wirtschaftliche Betätigung eingeschränkt zu bekommen, da man sich
dieselben Medikamente ohne Probleme aus dem Ausland kaufen kann, und
das zu
identischen oder leicht niedrigeren Preisen. Natürlich muss ich
eingestehen,
dass die Gewöhnung an Medikamente nicht wünschenswert ist.
Grüsse
hpIch hoffe natürlich für hp, dass der Strafrichter, sollte er
überhaupt aktiv geworden sein, angesichts des insgesamt nicht sehr
gravierenden Vergehens mit dem Poster nachsichtig umgegangen ist.Ich
suche selber auch ein rezeptpflichtiges Medikament, harmloserallerdings
als Benzo: Sormodren. Das ist ein Parkinson-Mittel,das aber auch gegen
Hyperhidrosis = extremes Schwitzen verwendetwird. Die Ärzte
verschreiben aber zuerst monatelang Salbeitee,homöopathische Mittel,
Psychotherapie und ähnliche unwirksameMittel.Ich habe leider keine
Ahnung, wie man ein Rezept für Tablettenformuliert. Ich habe versucht,
Sormodren bei einer gewöhnlichenVersandapotheke in Deutschland zu
bestellen; die verlangen aber auchein Rezept.Aus hp's Beitrag ist zu
schliessen, dass es offenbar nicht sehr schwierig ist, rezeptpflichtige
Medikamente übers Internet zu beziehen. Leider habe ich auch davon
keine Ahnung. Weiss jemand Rat?Walt Gallus